Bildung in Deutschland
Recht
auf Bildung
Das im Grundgesetz garantierte Recht auf Bildung bedeutet nicht, dass auch Bildung
generell kostenlos ist.
Wir haben eine allgemeine Schulpflicht, so dass kein Kind von einer Schulbildung
ausgeschlossen werden kann. Der Besuch staatlicher Schulen ist kostenlos.
Kostenpflichtig sind nur Privatschulen.
Schueler- oder Begabtenstipendien fuer den Besuch allgemeinbildender Schulen sowie
Nachhilfefoerdermittel gibt es nicht.
In bestimmten Faellen kann in der gymnasialen Oberstufe Schuelerbafoeg
beantragt werden, z. B. fuer ein High-School-Jahr im Ausland in der 11. Klasse.
Ausfuehrliche Informationen ueber alle Bafoeg-Foerdermoeglichkeiten und
Bafoeg-Beratungsstellen sind unter www.das-neue-bafoeg.de
zufinden.
Auch Teilstipendien fuer einen internationalen Schueleraustausch sind
moeglich, jedoch nur von Stiftungen und Vereinen (z. B. http://www.afs.de , http://www.rotary.de/ , http://www.yfu.de ), nicht ueber staatliche Foerderprogramme.
Ausbildungsfoerdermoeglichkeiten
Die staatlichen Ausbildungsfoerdermoeglichkeiten stehen in der Regel erst nach einem
Schulabschluss zur Verfuegung, und zwar in Abhaengigkeit vom Einkommen der Eltern.
Privatkredite der Eltern, wie Haus- oder Autokauf abbezahlen, gelten nicht als
einkommensmindernd.
Die Eltern sind bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung ihrer Kinder zum Unterhalt
verpflichtet.
Als Ergaenzung zum Lebensunterhalt und ggf. in Abhaengigkeit vom Einkommen der Eltern kann
fuer die Ausbildung Bafoeg beantragt werden: Schuelerbafoeg,
Studentenbafoeg www.das-neue-bafoeg.de .
Finanzielle Engpaesse zum Ausbildungsende (fuer die letzten 2 Jahre oder fuer ein
Aufbaustudium koennen durch einen Bildungskredit www.bildungskredit.de ueberbrueckt werden.
Zusaetzlich wird fuer ein Erststudium in Deutschland (Berechtigtenkreis nach
Bafoeg-Richtlinien) noch ein einkommensunabhaengiger Studienkredit von
der KfW
zur Verfuegung gestellt.
Der
Gesetzgeber geht bei der Bereitstellung von Ausbildungsfoerderprogrammen von einer
geradlinigen Ausbildung aus und hat daher Altersgrenzen festgelegt (30 fuer Bafoeg, 35
fuer Bildungskredit).
Nur die berufliche Aufstiegsfortbildungsfoerderung ueber Meisterbafoeg www.meister-bafoeg.info ist
altersunabhaengig.
Fuer
Begabte aus der beruflichen Bildung stehen zur beruflichen Weiterbildung und fuer ein
berufsbegleitendes Studium (ohne Abitur) oder ein Hochschulstudium Begabtenstipendien zur
Verfuegung: http://www.sbb-stipendien.de/
.
Fuer
ein Auslandsstudium gilt Folgendes:
EU
gilt fuer Bafoeg-Berechtigte nicht als Ausland, so dass ein komplettes Erststudium ueber
Bafoeg gefoerdert werden koennte, jedoch nicht die Studiengebuehren an auslaendischen
Hochschulen.
Fuer
ein Studium ausserhalb der EU gilt, dass das Studium in Deutschland begonnen werden muss
(mindestens 1 Semester). Erst dann kann Auslandsbafoeg beantragt werden. Die
Studiengebuehren werden in der Regel nicht gefoerdert.
Erstansprechpartner
fuer ein Studium im Ausland ist der DAAD www.daad.de,
auch fuer Stipendienmoeglichkeiten. Voraussetzung fuer eine DAAD-Foerderung ist
ein Studienbeginn im Heimatland.
Lebenslanges
Lernen
Bildung ist nicht nur kostenlos, sondern auch eine Investition. Das heisst, berufliche
Weiterqualifizierung, berufliche Neuausrichtung, spaetes Studium usw. muessen in der Regel
selbst finanziert werden.
Der Staat unterstuetzt Einkommensschwache in der beruflichen Weiterbildung: http://www.bildungspraemie.info/
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