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Ein Fördernavigator von
Ina Petersen
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Update dieser Seite 04.01.2012

  Bildungsförderung

Fördernavigator

 
Bildung in Deutschland

Recht auf Bildung
Das im Grundgesetz garantierte Recht auf Bildung bedeutet nicht, dass auch Bildung generell kostenlos ist.
Wir haben eine allgemeine Schulpflicht, so dass kein Kind von einer Schulbildung ausgeschlossen werden kann. Der Besuch staatlicher Schulen ist kostenlos.
Kostenpflichtig sind nur Privatschulen.
Schueler- oder Begabtenstipendien fuer den Besuch allgemeinbildender Schulen sowie Nachhilfefoerdermittel gibt es nicht.
In bestimmten Faellen kann in der gymnasialen Oberstufe Schuelerbafoeg beantragt werden, z. B. fuer ein High-School-Jahr im Ausland in der 11. Klasse.
Ausfuehrliche Informationen ueber alle Bafoeg-Foerdermoeglichkeiten und Bafoeg-Beratungsstellen sind unter www.das-neue-bafoeg.de zufinden.
Auch Teilstipendien fuer einen internationalen Schueleraustausch sind moeglich, jedoch nur von Stiftungen und Vereinen (z. B. http://www.afs.de , http://www.rotary.de/ , http://www.yfu.de ), nicht ueber staatliche Foerderprogramme.

Ausbildungsfoerdermoeglichkeiten
Die staatlichen Ausbildungsfoerdermoeglichkeiten stehen in der Regel erst nach einem Schulabschluss zur Verfuegung, und zwar in Abhaengigkeit vom Einkommen der Eltern. Privatkredite der Eltern, wie Haus- oder Autokauf abbezahlen, gelten nicht als einkommensmindernd.
Die Eltern sind bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung ihrer Kinder zum Unterhalt verpflichtet.
Als Ergaenzung zum Lebensunterhalt und ggf. in Abhaengigkeit vom Einkommen der Eltern kann fuer die Ausbildung Bafoeg beantragt werden: Schuelerbafoeg, Studentenbafoeg www.das-neue-bafoeg.de .
Finanzielle Engpaesse zum Ausbildungsende (fuer die letzten 2 Jahre oder fuer ein Aufbaustudium koennen durch einen Bildungskredit www.bildungskredit.de ueberbrueckt werden.
Zusaetzlich wird fuer ein Erststudium in Deutschland (Berechtigtenkreis nach Bafoeg-Richtlinien) noch ein einkommensunabhaengiger Studienkredit von der KfW zur Verfuegung gestellt.

Der Gesetzgeber geht bei der Bereitstellung von Ausbildungsfoerderprogrammen von einer geradlinigen Ausbildung aus und hat daher Altersgrenzen festgelegt (30 fuer Bafoeg, 35 fuer Bildungskredit).
Nur die berufliche Aufstiegsfortbildungsfoerderung ueber Meisterbafoeg www.meister-bafoeg.info  ist altersunabhaengig.

Fuer Begabte aus der beruflichen Bildung stehen zur beruflichen Weiterbildung und fuer ein berufsbegleitendes Studium (ohne Abitur) oder ein Hochschulstudium Begabtenstipendien zur Verfuegung: http://www.sbb-stipendien.de/

Fuer ein Auslandsstudium gilt Folgendes:

  • EU gilt fuer Bafoeg-Berechtigte nicht als Ausland, so dass ein komplettes Erststudium ueber Bafoeg gefoerdert werden koennte, jedoch nicht die Studiengebuehren an auslaendischen Hochschulen.

  • Fuer ein Studium ausserhalb der EU gilt, dass das Studium in Deutschland begonnen werden muss (mindestens 1 Semester). Erst dann kann Auslandsbafoeg beantragt werden. Die Studiengebuehren werden in der Regel nicht gefoerdert.

  • Erstansprechpartner fuer ein Studium im Ausland ist der DAAD www.daad.de, auch fuer Stipendienmoeglichkeiten. Voraussetzung fuer eine DAAD-Foerderung ist ein Studienbeginn im Heimatland.

Lebenslanges Lernen
Bildung ist nicht nur kostenlos, sondern auch eine Investition. Das heisst, berufliche Weiterqualifizierung, berufliche Neuausrichtung, spaetes Studium usw. muessen in der Regel selbst finanziert werden.
Der Staat unterstuetzt Einkommensschwache in der beruflichen Weiterbildung: http://www.bildungspraemie.info/

 

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